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Rotkäppchen und die Juristen

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Rotkäppchen:
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Die Geschichte von Rotkäppchen und dem bösen Wolf, wie ein Jurist sie erzählen würde:

Als in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche infolge ihrer hierorts üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.

Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihres gesetzlichen Vertreters - in persona ihrer Mutter - über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Sie machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig im Sinne einer Ordnungswidrigkeit und begegnete beim Überschreiten des diesbezüglichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz.

Dieser verlangte in unberechtigter Amtsanmaßung Einsichtnahme in den zum Transport von Konsumgütern dienenden Korb und traf zwecks Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verwandten und verschwägerten Großmutter eilens war.

Da bei dem Wolf Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, beschloß er, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Da dieselbe wegen eines Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem Wolf die diesfällige Täuschungsabsicht, worauf er unter Verschlingung der Bettlägrigen einen strafbaren Mundraub ausführte.

Bei der später am Tatort eintreffenden R.täuschte der Wolf seine Identität mit der Großmutter vor, stellte der R. nach und durch Zweitverschlingung derselben seinen erneuten Tötungsvorsatz unter Beweis. Der sich auf einem Dienstgang befindliche Förster B. vernahm verdächtige Schlafgeräusche und stellte deren Urheberschaft seitens des Wolfsmaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das zuschlägig beschieden wurde. Daraufhin gab er einen Schuß auf den Wolf ab. Dieser wurde durch Infangnahme der Kugel ablebig.

Die Körperhaltung des Getöteten weckte in dem Schußabgeber die Vermutung, daß der Leichnam Personen beinhaltete. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete genannter unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Einsichtnahme und stieß dabei auf die noch lebende R. nebst Großmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich der beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht erfaßbares Lebensgefühl.

Der Vorfall wurde von den Gebrüdern Grimm zu Protokoll gegeben.


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