Legal Conditions

invers Software: Legal Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

2015-02-17

invers Software & DSD.net
(Dunkel Software Distribution)
Inh. Ulf Dunkel
Bergkamm 2, DE-49624 Löningen

§ 1 Anbieterkennung:

invers Software & DSD.net (Dunkel Software Distribution), Inh. Ulf Dunkel


§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Nachfolgend wird der Begriff Software verwendet, wenn von ausführbarem Objektcode von Programmen sowie weiteren für die Ausführung des Programm-Objektcodes nötigen digitalen Daten die Rede ist.

(2) Nachfolgend wird der Begriff DSD verwendet, wenn der Anbieter laut § 1 gemeint ist.

(3) Der Begriff Sie bzw. Ihnen meint in diesem Dokument interessierte Anwenderinnen und Anwender bzw. Käuferinnen oder Käufern der von DSD angebotenen Software.


§ 3 Vertragsabschluss und anwendbares Recht

(1) Ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und DSD für eine Software kommt dadurch zustande, dass DSD Ihnen eine Rechnung für die gekaufte Software zugestellt hat.

(2) Kaufverträge und Lieferverträge von DSD werden nur nach den nachstehenden Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Angebote. Software-Lieferungen unterliegen überdies der separaten Lizenzvereinbarung über die Nutzung von Software, die Bestandteil dieser Geschäftsbedingung ist.

(3) Auftragsbestätigungen, Liefervereinbarungen und Gegenbestätigungen von Ihnen unter Hinweis auf Ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

(4) Die Vertragsparteien (DSD und Sie) vereinbaren für alle Rechtsstreitigkeiten, die mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis stammen können, die Anwendbarkeit des deutschen Rechts. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

(5) Sie können sich in aller Regel eine ggf. funktionell eingeschränkte Testversion der angebotenen Software kostenlos zu Testzwecken aus dem Internet laden. Sobald Sie einen verbindlichen Kaufvertrag durch Bestellung und Erhalt der Rechnung von DSD abgeschlossen haben sowie die Software an DSD bezahlt haben, erhalten Sie von DSD einen Freischaltcode, der die bis dahin bestehenden Beschränkungen der Software aufhebt, oder einen Link auf eine Vollversion der gekauften Software. Sie erhalten zugleich ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Vollversion der gekauften Software.


§ 4 Widerrufsrecht und Rückgaberecht

(1) Sie haben bei Softwarekäufen ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht, sofern die Software auf physikalischen Datenträgern in einer versiegelten Packung geliefert wurde und ungeöffnet an DSD zurückgesandt wurde.

(2) Gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung über Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht:

Einschränkungen zum Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht:

(3) Software, die einen Freischaltcode benötigt, damit Sie den vollen Funktionsumfang nutzen können, ist grundsätzlich noch nicht entsiegelt, sondern erst dann, wenn Sie im Besitz eines Freischaltcodes für diese Software sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Freischaltcode tatsächlich genutzt haben, um die Software damit freizuschalten, da das Nichtfreischalten grundsätzlich nicht beweisbar ist.

DSD erkennt daher eine Vergütungserstattung von per E-Mail übermittelten Freischaltcodes und damit eine Rücknahme der verkauften Software-Nutzungslizenz in diesen Fällen nicht an!


§ 5 Preise

(1) Alle in Websites, Drucksachen oder Korrespondenzen von DSD genannten Preise sind freibleibend. DSD behält sich Irrtümer bei der Erstellung von Produkt-Informationen in den vorgenannten Medien vor.

(2) Genannte Preise sind grundsätzlich Endkunden-Bruttopreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. In manchen Darstellungen genannter Preise werden zudem noch die Nettopreise und die deutsche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Die Rechnungen von DSD weisen die Mehrwertsteuer grundsätzlich aus.

(3) Der Versand von Warenleistungen erfolgt grundsätzlich auf Ihre Kosten und Gefahr ab Werk. Wenn Liefer- und Auftraggeber-Anschrift nicht identisch sind, werden von DSD in der Regel Sie als Rechnungsempfänger/-in angesehen.


§ 6 Vertragsabschluss

(1) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn DSD Ihnen aufgrund Ihrer Bestellung eine Rechnung für den Kauf für die bestellte Software zustellt. Die Rechnung gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

(2) DSD stellt die im Kaufvertrag festgelegte Software in ausführbarer Form (lauffähiger Objektcode) gemeinsam mit der dazu von DSD freigegebenen Dokumentation zur Verfügung.

(3) Die Software hat die in der Dokumentation angegebene Funktionalität. Ihnen ist die Funktionalität aus der kostenlosen Testphase, in der Sie die Software kostenlos testen konnte, ebenso bekannt wie Funktionalitäten, die die Software nicht erfüllt.

(4) Die Lieferung erfolgt entweder durch postalische Lieferung eines Datenträgers mit der Software und eines ausgedruckten Freischaltcodes, oder durch elektronische Übermittlung eines Freischaltcodes und Bereitstellung der Software zum Download auf einer Website.

(5) Eine gedruckte Version der Dokumentation wird üblicherweise von DSD nicht mitgeliefert, sondern besteht regelmäßig aus elektronischen Hilfen, wie dem im Programm integrierten Handbuch oder auf einer Website bereitgestellten Dokumentationen.

(6) Die Installation der Software auf einem Computer des Kunden ist nicht Gegenstand des Kaufvertrags.


§ 7 Zahlung

(1) Bestellungen für Software-Lieferungen von DSD sind sofort Zug um Zug zahlbar. Bestellungen liefert DSD daher nur gegen Banklastschrift (sofern anwendbar), Kreditkarten-Lastschrift, PayPal-Überweisung durch Sie oder Vorkasse durch Sie aus. Schecks werden nicht akzeptiert. Nachnahme-Lieferungen und Wechsel sind ausgeschlossen. Nebenkosten des Geldverkehrs tragen Sie. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. DSD ist berechtigt, bei Erstbestellung oder besonderer Geschäftsbeziehung Vorauskasse zu verlangen.

(2) Schulen und Behörden werden auf Wunsch und gegen schriftliche Bestellung mit Institut-Briefkopf gegen offene Rechnung beliefert, die innerhalb von zehn (10) Tagen ohne jeden Abzug beglichen werden muss.

(3) Software-Lieferungen von DSD sind nicht skontierbar.

(4) Eine Zahlung ist an dem Tag erbracht, an dem DSD über den Gegenwert eines Zahlungsmittels verfügen kann. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so werden neben dem Rechnungsbetrag auch alle weiteren Forderungen von DSD sowie DSD durch den Zahlungsverkehr entstandene Kosten sofort fällig. Einer besonderen Mahnung oder Fälligstellung bedarf es nicht.

(5) DSD ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des tatsächlichen, für in Anspruch genommenen Kredit zu zahlenden Bankzinssatzes, zumindest aber 5 % Zinsen über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.

(6) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, der auch darin bestehen kann, dass DSD von der Bank turnusmäßig mit Zinssalden belastet wird und deshalb anwachsende Kredite zu verzinsen hat, wird davon nicht berührt.

(7) DSD ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden von Ihnen bei DSD anzurechnen. Sind Kosten oder Zinsen entstanden, so ist DSD berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptlieferung anzurechnen.

(8) Letztlich kann DSD Schadenersatz verlangen. Hat DSD eine Lieferung im Zeitpunkt des Eintritts bzw. im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der wesentlichen Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse noch nicht erbracht, ist DSD berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch für den Fall, dass unbefriedigende Vermögensverhältnisse Ihrerseits, die die Lieferung gefährden, bereits bei Vertragsabschluss vorliegen, DSD aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden.

(9) DSD ist berechtigt, Ihnen eine Frist von 14 Tagen zur Behebung der durch diese Gründe eingetretenen Gefährdung des Vertragszwecks durch Zug um Zug Lieferung oder durch Sicherheitsleistung zu setzen. Lassen Sie die Frist fruchtlos verstreichen, kann DSD gleichfalls vom Vertrag zurücktreten oder aber Schadenersatz verlangen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren oder Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen entstandenen und künftig entstehenden Forderungen Eigentum von DSD (Sicherungsgut). Sie sind deshalb nicht berechtigt, das Sicherungsgut zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Sie haben das Sicherungsgut gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahl auf Ihre Kosten zu versichern, gelieferte Daten und Programme gegen Zugriff jedweder Art durch Dritte zu schützen und auf Verlangen von DSD einen entsprechenden Nachweis über die Sicherung zu erbringen.

(2) Die gelieferten Software wird mit einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht von DSD an Sie veräußert. Sie erwerben weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software, nur am einfachen oder mehrfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrecht der Software. Näheres hierzu regelt die Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die Sie spätestens durch Erhalt des Freischaltcodes (durch Öffnen der Software-Verpackung, die den Freischaltcode enthält, oder durch Akzeptieren der Lieferung des Freischaltcodes per E-Mail) stillschweigend akzeptieren. Diese Form der stillschweigenden Akzeptanz ist bei dem flüchtigen Liefergut Software marktüblich und muss zwangsläufig so durchgeführt werden, da sich prinzipiell keine Nachweise über das Nicht-Installieren oder De-Installieren von Software erbringen lassen. Das Akzeptieren oder sogar ausdrückliche Wünschen einer Lieferung des Freischaltcodes per E-Mail ersetzen hierbei prinzipiell die sogenannte Versiegelung der Software-Verpackung.

(3) DSD ist bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus allen Softwarelieferungen an Sie berechtigt, das Ihnen bei Lieferung der Software voraus gewährte Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen.

(4) Nach vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen bleibt DSD bei Eintreten eines der im folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, Ihnen das Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen:


§ 9 Nutzungsrechte, Haftung und Gewährleistung

(1) Nutzungsrechte, Haftung und Gewährleistung für gelieferte Software sind in der Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software geregelt, die ausdrücklicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.


§ 10 Verpackungen

(1) DSD bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen, Verpackungen zu vermeiden und wiederverwertbare Verpackungen zu verwenden. Verpackungen werden bei freier Rücklieferung wieder zurückgenommen. Eine Gutschrift für zurückgenommene Verpackungen erfolgt nicht.


§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Sie sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden. Die DSD im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung als vertraulich.

(2) Sie haben nach dem Abschluss eines Kaufvertrags durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei DSD zu verlangen. DSD weist darauf hin, dass zu den gespeicherten Daten z.B. Kaufdatum und Versionsstand einer von Ihnen gekauften Software sowie die Freischaltcodes von Ihnen gekaufter Software gehören, so dass die Löschung dieser Daten bei DSD auf Ihren Wunsch dazu führen kann, dass DSD nur noch eingeschränkten Support für von Ihnen gekaufte Software leisten kann.

(3) Eine Weitergabe der Daten an Dritte, sofern sie nicht zur Durchsetzung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis stammen, finden – insbesondere zu Zwecken des Marketings – nicht statt. DSD weist darauf hin, dass die von Ihnen DSD anvertrauten Adress- und Bankdaten nur zu internen und Vertriebszwecken gespeichert werden, da DSD mit Software handelt, nicht aber mit Adressen.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen von auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen basierenden Kaufverträgen zwischen Ihnen und DSD.

(2) Bei Streitigkeiten bemüht sich DSD um eine partnerschaftliche Einigung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, sind für die Austragung aller Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.

(3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DSD und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von DSD. Erfüllungsort für Softwarelieferungen ist Ihr Wohnsitz oder Ihre Firmenanschrift.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Cloppenburg bzw. das Landgericht Oldenburg, auch für Klagen im Urkundenprozess.

(4) Bestimmte Daten müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland zwei (2) bzw. zehn (10) Jahre aufbewahrt werden. Daher kann DSD grundsätzlich nicht sämtliche Daten aus einer Kundenbeziehung sofort löschen.

(5) DSD hat das Recht, Sie an Ihrem Wohnort oder bei für Ihren Wohnort zuständigen Gericht zu verklagen.

(6) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

(7) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

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Inh. Ulf Dunkel
Bergkamm 2
DE-49624 Löningen


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