Licence agreement

invers Software: License agreement for software usage

Lizenzvereinbarung über die Nutzung von Software

2015-02-17

invers Software & DSD.net
(Dunkel Software Distribution)
Inh. Ulf Dunkel
Bergkamm 2, DE-49624 Löningen

Achtung: Dies ist eine Lizenzvereinbarung und kein Kaufvertrag!

Das von Ihnen erworbene oder zu erwerbende Produkt wird Ihnen unter der folgenden Lizenzvereinbarung zur Verfügung gestellt, die festlegt, was Sie mit diesem Produkt tun dürfen und welche Garantiebeschränkungen und Schadensersatzansprüche gelten. Diese Lizenzvereinbarung ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von invers Software & DSD.net, Inh. Ulf Dunkel.

Wichtig: Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sehr sorgfältig, bevor Sie anfangen, mit dem Produkt zu arbeiten.

Mit der Öffnung der Produktverpackung (Break-a-Seal-Lizenz) oder dem Empfang einer E-Mail von uns, die Ihren Freischaltcode für dieses Produkt enthält, erklären Sie automatisch, dass Sie die Lizenzvereinbarung gelesen haben und dass Sie mit allen Punkten dieser Vereinbarung einverstanden sind. Falls Sie mit der Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, informieren Sie bitte DSD binnen 14 Tagen und senden Sie bitte das Produkt in der Produktverpackung mit ungebrochenem Verpackungssiegel innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum vollständig an DSD zurück. Sie bekommen dann den vollen Kaufpreis erstattet. Diese Rücknahme ist bei per E-Mail gelieferter Software ausgeschlossen (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von DSD).


Abschnitt I

§ 1 Anbieterkennung:

invers Software & DSD.net (Dunkel Software Distribution), Inh. Ulf Dunkel

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Nachfolgend wird der Begriff DSD verwendet, wenn der Anbieter laut § 1 gemeint ist.

(2) Nachfolgend wird der Begriff Software verwendet, wenn von ausführbarem Objektcode von Programmen sowie weiteren, für die Ausführung des Programm-Objektcodes nötigen digitalen Daten die Rede ist.

(3) Der Begriff Produkt umfasst in diesem Dokument die zur Verfügung gestellte Software, Datenträger, auf denen die Software ggf. geliefert wurde, zusätzliche elektronische Daten, die zur Nutzung der Software bereitgestellt oder mitgeliefert wurden, Registrier-Postkarten, gedruckte Handbücher und Anleitungen, diese Lizenzvereinbarung und das Nutzungsrecht an dieser Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung.

(4) Der Begriff Demo-Version bezieht sich in diesem Dokument auf alle frei per Download aus dem Internet zur Verfügung gestellten Software-Versionen, die ohne Freischaltcode genutzt werden können, teils mit Einschränkungen in der Funktionionalität.

(5) Der Begriff Sie bzw. Ihnen meint in diesem Dokument interessierte Anwenderinnen und Anwender bzw. Käuferinnen oder Käufern der von DSD angebotenen Software.

§ 3 Lieferumfang

(1) DSD liefert Ihnen einen Datenträger, der eine Software enthält, ggf. ein Handbuch, eine Lizenzvereinbarung (die 'Lizenz'), eine Registrierungskarte und dazugehörige Dokumente (alles zusammen wird als das 'Produkt' bezeichnet) und erlaubt Ihnen, das Produkt entsprechend dieser Lizenzvereinbarung zu verwenden;
alternativ stellt DSD die Software und andere Produktbestandteile auf einer Website zum kostenlosen Download zur Verfügung und liefert Ihnen nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für eine Nutzungslizenz einen Freischaltcode, mit dem Sie die Software freischalten und somit ihren vollständigen Funktionsumfang nutzen können.

(2) Das Copyright und alle anderen Rechte am Produkt bleiben bei DSD oder den Zulieferern von DSD. Auf allen Kopien, die Sie anfertigen, müssen Sie alle Copyright-Vermerke und alle anderen Produktanmerkungen reproduzieren.

(3) Auch eine von DSD gelieferte Schrift unterliegt als Computerprogramm dieser Lizenzvereinbarung.

Die nachfolgenden Bestimmungen des Abschnitts II gelten für die kostenlose Testphase der Software. Die Bestimmungen in Abschnitt III gelten erst ab dem Moment, in dem Sie die Software gekauft haben. Die Bestimmungen der Abschnitte I + IV gelten in jedem Fall.


Abschnitt II

§ 4 Aufgabe von Demo-Versionen

(1) DSD stellt, wo immer dies technisch möglich ist, Demo-Versionen seiner Software-Produkte bereit, damit Sie sich vor dem Kauf über die Eignung einer Software für konkrete Zwecke anhand der Demo-Version, ihrer Dokumentation und ggf. Anfragen an DSD informieren können.

(2) Das Ausprobieren und Nutzen von Demo-Versionen stellt sicher, dass Sie die notwendige Hardware und Softwareumgebung für den Einsatz der Software schaffen.

(3) Direkter Kauf einer Software ohne vorheriges Testen anhand einer von DSD bereitgestellten Demo-Version befreit DSD grundsätzlich von Schadenersatzansprüchen, die Sie aus dem Fehlen einer von Ihnen erwarteten Funktionalität ableiten.

§ 5 Nutzungsrecht für Demo-Versionen

(1) DSD stellt in aller Regel eine Demo-Version der Software gratis zum Download zur Verfügung. Auch Software, die durch fehlenden Freischaltcode funktionell eingeschränkt ist, gilt als Demo-Version, um den grundsätzlichen Funktionsumfang kennenzulernen und auszuprobieren.

(2) Sie erhalten ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die von DSD bereitgestellte Demo-Version der Software. Das Nutzungsrecht ist räumlich unbeschränkt und berechtigt Sie zur Verwendung der Software auf einem Computerarbeitsplatz.

(3) ASP (Application Service Providing), SaaS (Software as a Service), Vermietung und Nutzung der Software in Netzwerken sind nicht gestattet. Die Software darf Dritten durch Sie nicht entgeltlich überlassen werden. Die Software darf nicht vermietet oder verkauft werden.

(4) Ihnen steht kein Recht zur Veränderung oder Dekompilierung der Software zu.

(5) Sie dürfen von der Software eine Sicherungskopie anfertigen.

(6) Angeforderte, per Post gelieferte und berechnete Demo-Versionen von Software mit physikalischen Datenträgern und ggf. mit Handbüchern werden nicht zurückgenommen. Kostenlose Demo-Versionen von Software werden auf Websites von DSD zum Download angeboten.

§ 6 Gewährleistung bei Demo-Versionen

(1) Die Gewährleistungsregeln entsprechen denen einer unentgeltlichen Überlassung einer Sache auf Zeit. Einzig im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels schuldet DSD Schadenersatz.

§ 7 Haftung bei Demo-Versionen

(1) Die Haftung von DSD wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Ansprüche verjähren binnen 6 Monaten.


Abschnitt III

§ 8 Nutzungsrecht

(1) DSD räumt Ihnen mit der Bezahlung der vertraglich vereinbarten einmaligen Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software auf Dauer ein.

(2) Eine Nutzungslizenz der Software berechtigt Sie persönlich zur Nutzung der Software auf Dauer.

(3) Wollen Sie das Nutzungsrecht auf mehr als einem Computer gleichzeitig ausüben, sind im Regelfall weitere Nutzungslizenzen nachzukaufen. Eine spätere Erweiterung der Nutzungsrechte ohne erneute Lieferung löst keine neue Gewährleistung aus.

(4) Sie sind berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen. Die Erstellung weiterer Kopien der Software für andere als die in den Nutzungsbedingungen festgelegten Nutzung ist nicht gestattet.

(5) Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Software-Nutzungslizenz als Ganzes zulässig; d.h., durch Aufgabe der eigenen Nutzung der per Freischaltcode freigeschalteten Vollversion der Software sind Sie berechtigt, durch Übermittlung des Freischaltcodes an einen Dritten diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen DSD und Ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Sie sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zur vertragsgegenständlichen Software zu übergeben und die Software auf sämtlichen bei Ihnen verbleibenden Datenträgern zu löschen und nicht weiter zu nutzen.

(6) Sie dürfen also:

(7) Sie dürfen nicht:

§ 9 Mitwirkungspflichten

(1) Sie haben die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung und Installation der Software zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Daten, Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen.

(2) Sie sind verpflichtet, alle Daten, die mit der von DSD gelieferten Software für Ihre Zwecke und zur Ausführung der Software nötig sind, in regelmäßigen Abständen durch Sicherheitskopien so zu sichern, dass jederzeit ein ausführbarer Zustand der Software ohne erheblichen Aufwand aus einer Sicherheitskopie wiederhergestellt werden kann.

(3) Wenn von DSD gelieferte Software dazu geeignet ist und von Ihnen dazu verwendet wird, andere Daten zu erzeugen (z.B., aber nicht ausschließlich beschränkt auf, Dokumente oder Grafiken), sind Sie verpflichtet, diese Daten auf Nutzbarkeit zu prüfen und diese Daten ebenfalls in regelmäßigen Abständen durch Sicherheitskopien so zu sichern, dass jederzeit ein nutzbarer Zustand der Daten ohne erheblichen Aufwand aus einer Sicherheitskopie wiederhergestellt werden kann.

(4) Wenn Sie mit von DSD gelieferter Software erzeugte Daten für Produktionszwecke einsetzen (z.B. zum Drucken von Drucksachen oder zur Produktion von anderen Produkten oder anderer Software), sind sie verpflichtet, die von Ihnen mit der von DSD gelieferten Software erzeugten Daten auf Ihre Kosten auf Plausibilität und Nutzbarkeit zu prüfen, bevor Sie damit Kosten verursachende Produktionen beginnen (z.B. durch Andrucke).

(5) Sie sind verpflichtet, die Software auf dem neuesten Update-Stand zu halten und dafür regelmäßig zu prüfen, ob es bei DSD eine neuere Update-Version der Software gibt. Diese Verpflichtung schließt keine Verpflichtung ein, kostenpflichtige Upgrades von einer Generation der Software zur nächsten zu erwerben, sondern bezieht sich auf die von Ihnen gekaufte Generation der Software.

(Zur Erläuterung: Wenn eine Software die Versionsnummer 1.25 trägt, stellt sie die 25. Update-Version in der ersten Generation dar. Wenn DSD z.B. eine Version 1.26 als kostenloses Update bereitstellt, sind Sie verpflichtet, dieses Update einzusetzen, da höhere Update-Versionen regelmäßig Produktverbesserungen darstellen und bekannte Fehler beheben. - Wenn DSD stattdessen oder zusätzlich eine Version 2.0 der Software anbietet, stellt dies die erste Version der zweiten Generation dieser Software dar, die in aller Regel neu oder durch eine Upgrade-Zahlung erworben werden muss. Diese Version 2.0 und alle höheren Versionsnummern ist für Sie in diesem Zusammenhang nicht verpflichtend.)

(6) Sie haben die Pflicht, mitzuwirken an der Verbesserung der Software, indem Sie DSD bei Bekanntwerden nachvollziehbarer Fehler und Mängel unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Dazu ist eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung notwendig, damit DSD in die Lage versetzt wird, den Fehler nachvollziehen und beheben zu können. DSD stellt dazu ggf. verschiedene Kommunikationskanäle wie z.B. Support-Telefonnummern, E-Mail-Adressen, ein Fehlermeldesystem oder ein Forum, bereit.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Der Sollzustand der Funktionalitäten der Software ergibt sich aus der Dokumentation (Bedienungsanleitung oder Handbuch) oder der Leistungsbeschreibung. Aufgrund der darin beschriebenen Leistungen und Funktionalitäten erwartet DSD von Ihnen eine entsprechende sachgemäße Verwendung der Software.

(2) Von DSD nicht vorgesehene oder nicht vorhersehbare Verwendung der Software bedingt keine Mängelansprüche.

(3) Bekannte, noch nicht behobene Mängel in der Software werden von DSD dokumentiert, z.B. in einem entsprechenden Anhang-Kapitel der Dokumentation oder in einem Online-Fehlermeldesystem.

(4) Nicht dokumentierte Funktionen und Funktionen, die z.B. von anderen Kunden im Fehlermeldesystem für diese Software gewünscht wurden, gelten als nicht zugesagte Funktionalität.

(5) DSD ist berechtigt, bei gemeldeten Mängeln vor der Bereitstellung einer diesbezüglich vollständig fehlerbereinigten Version auch Zwischenversionen (sogenannte Beta-Versionen) bereitzustellen.

(6) Kann ein gemeldeter und von DSD bestätigter Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, können Sie nach Ihrer Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus. Der Rücktritt wegen geringfügiger Mängel ist allerdings ausgeschlossen.

(7) Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn DSD hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der erwünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von DSD verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

(8) Schadenersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach der Übergabe, sofern DSD keine Arglist oder Vorsatz nachgewiesen sind. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 24 Monaten.

§ 11 Dauer

(1) Diese Lizenz gilt für die gesamte Zeitdauer Ihrer Verwendung des Produkts. Sie wird allerdings hinfällig, sobald Sie gegen irgendeine dieser Vereinbarungen oder Bedingungen verstoßen. Sollte dies der Fall sein, erklären Sie sich einverstanden, alle Kopien des Produkts unverzüglich zu vernichten. Die unten genannten Garantie- und Haftungsbeschränkungen bleiben allerdings weiter in Kraft, auch wenn die Lizenzvereinbarungen hinfällig geworden sind.

§ 12 Garantie

(1) DSD garantiert hiermit, dass der Datenträger, auf dem dieses Produkt geliefert wurde, vom Kaufdatum an 90 Tage lang frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Sollten derartige Fehler dennoch auftreten, senden Sie das Produkt an die unten angegebene Adresse zurück; DSD ersetzt das Produkt kostenlos. Diese Wiedergutmachung ist Ihre ausschließliche Wiedergutmachung im Garantiefall. Sie gibt Ihnen bestimmte Rechte, und Sie haben möglicherweise andere gesetzlich vorgeschriebene Rechte, die sich von Rechtsprechung zu Rechtsprechung unterscheiden.

§ 13 Haftung

Sofern nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DSD geregelt, insbesondere aber bei der Erbringung von Dienstleistungen und Software-Lieferung gilt:

(1) Die Haftung kann weder ausgeschlossen noch beschränkt werden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache und bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, leicht fahrlässige Pflichtverletzungen und fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung besonders wichtiger Pflichten durch DSD (Kardinalpflichten) ist der Ersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder der leitenden Angestellten von DSD.

(4) DSD haftet nicht für entgangene Gewinne und andere mittelbare Schäden, die sich aus einfacher Fahrlässigkeit, leicht fahrlässige Pflichtverletzungen oder durch die fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten durch DSD ergeben.

(5) DSD haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass DSD deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat und Sie sichergestellt haben, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(6) Garantieansprüche bezüglich der Verkaufsqualität, Verkäuflichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sind ausgeschlossen. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt bei Ihnen, sofern DSD eine Demo-Version der Software bereitgestellt hat und Sie Ihren Mitwirkungspflichten (s.o.) nachgekommen sind.

(7) Weder DSD noch Händler oder Zulieferer von DSD haben ansonsten irgendeine Haftungsverpflichtung Ihnen oder irgendeiner anderen Person oder Institution gegenüber für jedwede indirekte, zufällige, besondere Schäden oder irgendwelche Folgeschäden.

(8) Die hier festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig davon, ob der vermeintliche oder tatsächliche Vertragsbruch eine grundsätzliche Bedingung oder Vertragsvereinbarung berührt oder ein grundsätzlicher Vertragsbruch ist. Einige Staaten oder Länder erlauben einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung für Folgeschäden nicht. Es kann daher sein, dass bestimmte hier genannte Haftungsbeschränkungen auf Sie nicht zutreffen.


Abschnitt IV

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Diese Lizenzvereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DSD sind die gesamte vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und DSD. Sie setzen alle anderen mündlichen oder schriftlichen Verträge oder Vereinbarungen außer Kraft und können nur durch einen schriftlichen und unterzeichneten Vertrag verändert werden.

(2) Die Lizenzvereinbarung wird bestimmt und aufgesetzt in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Falls irgendeine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung durch ein ordentliches Gericht für ungültig, ungesetzlich oder undurchführbar erklärt werden sollte, wird diese Bestimmung von der Lizenzvereinbarung ausgenommen. Alle anderen Bestimmungen bleiben aber weiter in Kraft.

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Inh. Ulf Dunkel
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DE-49624 Löningen


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